Datenschutz klar geregelt.

Als benannter Datenschutzbeauftragter stehe ich dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Natürlich möchtest du sicherstellen, dass Datenschutz in deinem Unternehmen ernst genommen wird. Die Beratung dazu ist gesetzlich klar umrissen: Nach Art. 39 DSGVO unterrichte und berate ich dich und dein Team, überwache die Einhaltung der Vorgaben und bin Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde.

In der Praxis bleibt die eigentliche Umsetzung aber oft liegen — neben dem Tagesgeschäft fehlt schlicht die Zeit dafür. Genau hier gehe ich weiter, als das Gesetz verlangt: Ich packe aktiv mit an, übernehme die konkrete Umsetzung und Hilfestellung und pflege das Datenschutz-Managementsystem gemeinsam mit dir. So bleibt Datenschutz nicht Theorie auf dem Papier, sondern wird im Alltag gelebt — klar, prüfungssicher und persönlich.

Meine Hauptaufgaben

  1. Beratung und Schulung. Ansprechpartner für alle Datenschutzfragen und Schulungen für Mitarbeitende zum Verständnis der Bedeutung von Datenschutz.
  2. Überwachung der Einhaltung. Kontinuierliche Überprüfung von Prozessen, Richtlinien und Verfahren auf Einhaltung aktueller Datenschutzstandards.
  3. Risikobewertung und Folgenabschätzung. Identifikation von Datenschutzrisiken durch regelmäßige Bewertungen und Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
  4. Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Schnittstelle bei Datenschutzverletzungen oder behördlichen Anfragen.
  5. Dokumentation und Nachweisführung. Erstellung und Verwaltung aller datenschutzrelevanten Unterlagen.
  6. Aktualisierung von Richtlinien. Anpassung bei gesetzlichen Änderungen oder organisatorischen Umstrukturierungen.
  7. Datenschutz durch Technikgestaltung. Förderung datenschutzfreundlicher Technologien von Anfang an (Privacy by Design).
  8. Anfragebeantwortung. Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen zu ihren Daten.

Das Gesamtziel ist ein umfassender Ansatz, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und das Vertrauen deiner Kunden, Partner und Mitarbeitenden stärkt.

Datenschutz und Cyber Hand in Hand

Datenpannen müssen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich die Schnittstelle zwischen dir, betroffenen Personen und den Behörden — und greife im Ernstfall nahtlos mit der Cyberversicherung ineinander.

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